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Top-Manager-Rechtsschutz

In der ISV-Mitgliedschaft ist automatisch eine Top-Manager-Rechtsschutzversicherung inkludiert. Diese wird im Rahmen einer Kooperation mit der ÖRAG-Rechtsschutzversicherungs-AG als Gruppenversicherung geführt. Die Tätigkeit als Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung birgt unter Umständen hohe persönliche finanzielle Risiken. Gleiches gilt auch bei stellvertretender Ausübung einer Organfunktion. Der Top-Manager-Rechtsschutz deckt Ihr Kostenrisiko für die gerichtliche Interessenvertretung ab, auch wenn sich das Verfahren über mehrere Instanzen erstreckt! Er umfasst den Anstellungsvertrags- und Vermögensschaden-Rechtsschutz. Für Verhinderungsvertreter bietet die ÖRAG einen Berufs-Rechtsschutz inklusive Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz sowie einen Vermögensschaden-Rechtsschutz an. Ihr Vorteil: Auch vor Gericht haben Sie die Möglichkeit, sich durch die spezialisierten Vertragsanwälte der ISV vertreten zu lassen. Versicherte Personen Versicherte Leistungen Beantragen Abgrenzung D&O

Versicherte Personen

Vorstandsmitglieder und stellvertretende Vorstandsmitglieder einer deutschen Sparkasse, einer Landesbank, eines Verbandes, eines Versicherungsunternehmens oder eines sonstigen Unternehmens des Sparkassen-Finanzverbundes Verhinderungsvertreter und besondere Verantwortungsträger Geschäftsführer eines von einer Sparkasse oder Sparkasseninstitution zu mindestens 50% gehaltenen Unternehmens

Versicherte Leistungen

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz In Ihrer Position als Vorständin oder Vorstand haben Sie im Fall eines Rechtsstreits rund um Ihren befristeten Anstellungsvertrag ein erhöhtes Kostenrisiko. Denn diese Streitigkeiten werden nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor Zivilgerichten verhandelt. Hier stellen Ihre Bezüge, Versorgungsansprüche und Ihre mögliche Abfindung den Streitwert dar. Vor allem, wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden, ist Ihr Kostenrisiko enorm hoch. Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche Interessenvertretung deckt das volle Verfahrenskostenrisiko ab. Mitgliedern der ISV kann der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zu einem reduzierten Beitrag gewährt werden. Wartezeit: 3 Monate Versicherungssumme: 1 Mio. €, keine Selbstbeteiligung Praxisfall Ihnen wird als Vorstand oder Vorständin einer Sparkasse vom Verwaltungsrat das Vertrauen entzogen. Sie werden abberufen und sofort freigestellt. Die Vergütung wird eingefroren. Der Versuch einer gütlichen Einigung scheitert. Sie müssen Klage vor dem Landgericht erheben. Die Höhe des Streitwerts bemisst sich nach Ihrer Vergütung. Dabei wird die Restlaufzeit Ihres Vertrags bis zu maximal drei Jahren berücksichtigt. Bei einem Jahresgehalt von 300.000 € beträgt der Streitwert bis zu 900.000 €. Bei einem Rechtsstreit über drei Instanzen entstehen dabei Anwalts- und Gerichtsgebühren von ca. 175.000 €. Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz deckt die volle Summe der Verfahrenskosten ab.
 
Vermögensschaden-Rechtsschutz In vielen Fällen werden parallel zum Streit um den Anstellungsvertrag Schadenersatzforderungen wegen angeblicher Managementfehler, zum Beispiel wegen mangelhafter Kontrolle einiger Kreditengagements oder Verlusten aus dem Eigenhandel des Instituts, erhoben. Die Streitwerte steigen dabei schnell in den Millionenbereich. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz deckt die Anwalts- und Gerichtskosten, die für die Wahrnehmung Ihrer Interessen entstehen, und ist daher ein weiterer wichtiger Baustein.  Versicherungssumme: 1 Mio. €, keine Selbstbeteiligung Praxisfall Die Sparkasse macht gegen Sie als Vorstand oder Vorständin persönlich Schadenersatzforderungen wegen fehlerhafter Kreditvergabe oder mangelnder Überwachung geltend. Sie müssen sich gegen die Forderungen zur Wehr setzen. Der Streitwert beträgt 5 Mio. €. In der ersten und zweiten Instanz entstehen Kosten von ca. 400.000 €. Ihr Vermögensschaden-Rechtsschutz trägt die gesamten Kosten.
Berufs-Rechtsschutz inkl. Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz
Der Berufs-Rechtsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten beinhaltet zusätzlich den Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz bis zu einer Versicherungssumme von 1 Mio. €. Im privaten Rundum-Schutz sind Aufhebungsvertragsstreitigkeiten zwar bei Abschluss des Berufs-Rechtsschutzes mitversichert, jedoch auf einen Betrag von 1.000 € begrenzt. Diese Summe ist schnell ausgeschöpft. 
Wartezeit: 3 Monate Versicherungssumme: 1 Mio. €, keine Selbstbeteiligung Vermögensschaden-Rechtsschutz
Als Arbeitnehmer sind Sie haftungsprivilegiert und können damit grundsätzlich nicht persönlich in Regress genommen werden. In Ihrer Rolle als Verhinderungsvertreter oder besonderer Verantwortungsträger üben Sie jedoch eine Organtätigkeit aus. Sollte sich hieraus einmal eine Organhaftung ergeben, deckt der Vermögensschaden-Rechtsschutz die Anwalts- und Gerichtskosten, die für die Wahrnehmung Ihrer Interessen entstehen. 
Versicherungssumme: 1 Mio. €, keine Selbstbeteiligung
Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Infoflyer: Leistungen der ISV und Vorteile der Mitgliedschaft

Abgrenzung D&O-Versicherung zum Vermögensschaden-Rechtsschutz

Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Geschäftsleitung sowie für Mitglieder der Aufsichtsgremien (Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Beiräte). „D“ steht für Directors (Organe), „O“ für Officers (leitende Angestellte wie Prokuristen und Prokuristinnen). Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen der Organmitglieder sowie das Unternehmensvermögen (Bilanzschutz). Sie wird in der Regel von den Unternehmen und Instituten abgeschlossen. Im Vermögensschaden-Rechtsschutz kann sich hingegen jedes Organmitglied selbst versichern. Dieser bietet daher eine ideale Ergänzung zur D&O-Versicherung. Während die D&O-Versicherung als Haftpflichtversicherung zwei Deckungselemente enthält, nämlich die Abwehr unberechtigter und den Ersatz berechtigter Forderungen, enthält der Vermögensschaden-Rechtsschutz nur das erste Element: die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Was spricht für den Vermögensschaden-Rechtsschutz?

Über den Vermögensschaden-Rechtsschutz werden Risiken, die über eine D&O-Versicherung wegen vieler Risikoausschlüsse nicht versichert bzw. gar nicht versicherbar sind, oftmals zumindest in der Abwehrfunktion abgesichert.  Für die Abwehrkosten stehen zusätzliche Deckungssummen zur Verfügung.

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