Für Vorstände und Geschäftsführer
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
In Ihrer Position als Vorständin oder Vorstand haben Sie im Fall eines Rechtsstreits rund um Ihren befristeten Anstellungsvertrag ein erhöhtes Kostenrisiko. Denn diese Streitigkeiten werden nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor Zivilgerichten verhandelt. Hier stellen Ihre Bezüge, Versorgungsansprüche und Ihre mögliche Abfindung den Streitwert dar. Vor allem, wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden, ist Ihr Kostenrisiko enorm hoch. Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche Interessenvertretung deckt das volle Verfahrenskostenrisiko ab. Mitgliedern der ISV kann der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zu einem reduzierten Beitrag gewährt werden.
Wartezeit: 3 Monate
Versicherungssumme: 1 Mio. €, keine Selbstbeteiligung
Praxisfall
Ihnen wird als Vorstand oder Vorständin einer Sparkasse vom Verwaltungsrat das Vertrauen entzogen. Sie werden abberufen und sofort freigestellt. Die Vergütung wird eingefroren. Der Versuch einer gütlichen Einigung scheitert. Sie müssen Klage vor dem Landgericht erheben. Die Höhe des Streitwerts bemisst sich nach Ihrer Vergütung. Dabei wird die Restlaufzeit Ihres Vertrags bis zu maximal drei Jahren berücksichtigt. Bei einem Jahresgehalt von 300.000 € beträgt der Streitwert bis zu 900.000 €.
Bei einem Rechtsstreit über drei Instanzen entstehen dabei Anwalts- und Gerichtsgebühren von ca. 175.000 €. Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz deckt die volle Summe der Verfahrenskosten ab.
Vermögensschaden-Rechtsschutz
In vielen Fällen werden parallel zum Streit um den Anstellungsvertrag Schadenersatzforderungen wegen angeblicher Managementfehler, zum Beispiel wegen mangelhafter Kontrolle einiger Kreditengagements oder Verlusten aus dem Eigenhandel des Instituts, erhoben. Die Streitwerte steigen dabei schnell in den Millionenbereich. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz deckt die Anwalts- und Gerichtskosten, die für die Wahrnehmung Ihrer Interessen entstehen, und ist daher ein weiterer wichtiger Baustein.
Versicherungssumme: 1 Mio. €, keine Selbstbeteiligung
Praxisfall
Die Sparkasse macht gegen Sie als Vorstand oder Vorständin persönlich Schadenersatzforderungen wegen fehlerhafter Kreditvergabe oder mangelnder Überwachung geltend. Sie müssen sich gegen die Forderungen zur Wehr setzen. Der Streitwert beträgt 5 Mio. €. In der ersten und zweiten Instanz entstehen Kosten von ca. 400.000 €. Ihr Vermögensschaden-Rechtsschutz trägt die gesamten Kosten.
Für Verhinderungsvertreter
Berufs-Rechtsschutz inkl. Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz
Der Berufs-Rechtsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten beinhaltet zusätzlich den Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz bis zu einer Versicherungssumme von 1 Mio. €. Im privaten Rundum-Schutz sind Aufhebungsvertragsstreitigkeiten zwar bei Abschluss des Berufs-Rechtsschutzes mitversichert, jedoch auf einen Betrag von 1.000 € begrenzt. Diese Summe ist schnell ausgeschöpft.
Wartezeit: 3 Monate
Versicherungssumme: 1 Mio. €, keine Selbstbeteiligung
Vermögensschaden-Rechtsschutz
Als Arbeitnehmer sind Sie haftungsprivilegiert und können damit grundsätzlich nicht persönlich in Regress genommen werden. In Ihrer Rolle als Verhinderungsvertreter oder besonderer Verantwortungsträger üben Sie jedoch eine Organtätigkeit aus. Sollte sich hieraus einmal eine Organhaftung ergeben, deckt der Vermögensschaden-Rechtsschutz die Anwalts- und Gerichtskosten, die für die Wahrnehmung Ihrer Interessen entstehen.
Versicherungssumme: 1 Mio. €, keine Selbstbeteiligung