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Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz

Schon ein anonymer Vorwurf reicht aus, um Sie in ein Strafverfahren zu verwickeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser berechtigt ist oder nicht. Zur Verteidigung gegen den Vorwurf eines Steuervergehens, Insidergeschäfts oder anderer Wirtschafsstraftaten brauchen Sie den richtigen Anwalt und den richtigen Rechtsschutz, der auch Kosten auf Basis einer Honorarvereinbarung übernimmt. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz der ÖRAG bietet Ihnen in solchen Fällen rechtliche Sicherheit. Versicherte Personen Versicherte Leistungen Jetzt beantragen! Ihr Anwaltsnetz Ansprechpartner

Versicherte Personen

Vorstandsmitglieder und stellvertretende Vorstandsmitglieder einer Landesbank, eines Verbandes, eines Versicherungsunternehmens oder eines sonstigen Unternehmens des Sparkassen-Finanzverbundes Verhinderungsvertreter und besondere Verantwortungsträger Geschäftsführer eines von einer Sparkasse oder Sparkasseninstitution zu mindestens 50 % gehaltenen Unternehmens

Versicherte Leistungen

Sie möchten genau wissen, was Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz abdeckt? Hier finden Sie detaillierte Informationen: Zum Beispiel zur Verteidigung gegen den Vorwurf eines Steuervergehens, Insidergeschäfts oder sonstiger Wirtschaftsstraftaten.   Zum Beispiel zur Verteidigung wegen angeblicher Verletzung der Aufsichts- und Überwachungspflichten im Unternehmen. Versicherungssumme: 2 Mio. €
Strafkaution: 500.000 €
Keine Selbstbeteiligung
Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Anwälten und Anwäl­tinnen Übernahme von Sachverständigen­kosten (z. B. Gutachten) Vorwurf aller Vorsatzstraftaten (inklusive Verbrechen) ist mitversichert¹ Regressverzicht bei Verurteilung mit Strafbefehl¹ Versicherungsschutz auch für Verstö­ße, die vor Vertragsbeginn liegen, so­fern das Ermittlungsverfahren nach Vertragsbeginn eingeleitet wird² Unterstützung bei der Erstellung einer Presseerklärung Zeugenbetreuung Einschluss externer Mandate der Geschäftsleitung, z. B. Aufsichtsrats­vorsitz einer Tochtergesellschaft Das Institut gewährt einem Kunden umfangreiche Kredite und dies auch noch zu einer Zeit, in welcher der Kunde bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist. Der Kunde muss schließlich Insolvenz anmelden und das Institut hohe Abschreibungen vornehmen. Es kommt zu internen Untersuchungen und einer Sonderprüfung der BaFin. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Sie und die weiteren Vorstandsmitglieder wegen des Anfangsverdachts der Untreue ein. Sie beauftragen eine erfahrene Wirtschaftsstrafverteidigerin, die für ein vereinbartes Stundenhonorar von 300 € netto tätig wird. Nach 18 Monaten wird das Ermittlungsverfahren eingestellt. Für das Studium der Ermittlungsakte und diverser Schriftsätze sowie Besprechungen mit der Staatsanwaltschaft und Ihnen fallen 78 Stunden an. Es entstehen Kosten inklusive Nebenkosten von 23.400 € netto. Diese sind durch den Spezial-Straf-Rechtsschutz abgedeckt.
¹Regress lediglich bei Verurteilung wegen Vorsatz. ²Voraussetzung: Der oder die Versicherte hatte keine Kenntnis von dem Verstoß.
Weitere Informationen zum Spezial-Straf-Rechtsschutz finden Sie in unserem Infoflyer: Infoflyer: Leistungen der ISV und Vorteile der Mitgliedschaft Informationen zum Spezial-Straf-Rechtsschutz für Sparkassen und Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe finden Sie hier: Sparkassen-Rechtsschutz

Ihre Ansprechpartner in Sachen Strafverteidigung

Wenn der Staatsanwalt am frühen Morgen mit einem Großaufgebot von Polizisten ein Unternehmen und deren Geschäftsleitung ohne jegliche Vorankündigung aufsucht, braucht man professionelle Hilfe, um das Unternehmen, sich und die Mitarbeitenden zu schützen. Die ÖRAG hat daher gemeinsam mit der ISV ein bundesweites Netzwerk von Wirtschaftsstrafverteidigern aufgebaut, die in diesem Fall sofort zur Stelle sind. Sie können auch für die Beratung im Vorwege eingebunden werden. Da die Strafverteidigungsstrategie auch erhebliche Auswirkungen auf mögliche zivilrechtliche Schadenersatzverfahren gegenüber der Geschäftsleitung haben kann, ist die Koordinierung und Abstimmung mit den Strafverteidigern eine Kernkompetenz der Anwälte der ISV.
Ihr Ansprechpartner im Schadenfall: ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG
Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
www.oerag.de
 
Im Falle einer unerwarteten Durchsuchung oder Ermittlung steht Ihnen Ihre Notfall-Strafverteidiger-Hotline zur Verfügung: 0211 98702-110

Ihr Ansprechpartner in Sachen Rechtsschutz:

Henrik Weber
ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG
Hansaallee 199
40549 Düsseldorf

Tel.: 0211 529-5133
Fax: 0211 529-5399
E-Mail senden
Die ÖRAG ist Partner der öffentlichen Versicherer sowie der Sparkassen-Finanzgruppe und begleitet die ISV seit ihrer Gründung.

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