Berufs-Rechtsschutz inkl. Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz
Der Berufs-Rechtsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten beinhaltet zusätzlich den Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz bis zu einer Versicherungssumme von 1 Mio. €. Im Berufs-Rechtsschutz der Privat-Rechtsschutz-Kombination sind Aufhebungsvertragsstreitigkeiten zwar bei Abschluss des Bausteins B mitversichert, jedoch auf einen Betrag von 1.000 € begrenzt. Diese Summe ist schnell ausgeschöpft. Die ISV berät und vertritt Sie außergerichtlich. Auch vor Gericht haben Sie die Möglichkeit, sich durch die ISV-Vertragsanwälte vertreten zu lassen.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Wird eine Streitigkeit aus dem Verhinderungsvertreter-Vertrag vor dem Landgericht ausgefochten, benötigen Sie den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, da im Berufs-Rechtsschutz nur Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht versichert sind. Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche Interessenvertretung deckt das volle Kostenrisiko ab. Die ISV berät und vertritt Sie außergerichtlich. Auch vor Gericht haben Sie die Möglichkeit, sich durch die ISV-Vertragsanwälte vertreten zu lassen.
Vermögensschaden-Rechtsschutz
Als Arbeitnehmer sind Sie haftungsprivilegiert und können damit grundsätzlich nicht persönlich in Regress genommen werden. In Ihrer Rolle als Verhinderungsvertreter oder besonderer Verantwortungsträger üben Sie jedoch eine Organtätigkeit aus. Sollte sich hieraus einmal eine Organhaftung ergeben, deckt der Vermögensschaden-Rechtsschutz die Anwalts- und Gerichtskosten, die für die Wahrnehmung Ihrer Interessen entstehen. Auch hier stehen Ihnen die Vertragsanwälte der ISV außergerichtlich und - soweit erforderlich - gerichtlich zur Verfügung.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Prospekt:
Flyer ISV-Top-Manager-Rechtsschutz für Verhinderungsvertreter und besondere Verantwortungsträger