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Ihr Top-Manager-Rechtsschutz

Entscheiden Sie sich auch beim Rechtsschutz für den Partner, der weiß wie die Sparkassen-Finanzgruppe denkt und sein Handeln danach ausrichtet. Unser Top-Manager-Rechtsschutz deckt Ihr Kostenrisiko für die gerichtliche Interessenvertretung ab! So sind Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag und Vermögensschaden-Rechtsschutz versichert.

Versicherte Personen

  • Vorstandsmitglieder und stellvertretende Vorstandsmitglieder einer deutschen Sparkasse, einer Landesbank, eines Verbandes, eines Versicherungsunternehmens oder eines sonstigen Unternehmens des Sparkassen-Finanzverbundes
  • Verhinderungsvertreter und besondere Verantwortungsträger
  • Geschäftsführer eines von einer Sparkasse oder Sparkasseninstitution zu mindestens 50 % gehaltenen Unternehmens

Flyer ISV-Top-Manager-Rechtsschutz für Vorstände und Geschäftsführer

Flyer ISV-Top-Manager-Rechtsschutz für Verhinderungsvertreter und besondere Verantwortungsträger


Sie möchten genau wissen, was Ihr Top-Manager-Rechtsschutz abdeckt? Hier finden Sie detaillierte Informationen für Vorstände und Geschäftsführer sowie für Verhinderungsvertreter und besonderer Verantwortungsträger.

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Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Versicherungssumme: 1 Mio. €, keine Selbstbeteiligung
Versichert ist die gerichtliche Interessenswahrnehung für die in den Anstellungsverträgen der ISV-Mitglieder geregelten und nicht genehmigungspflichtigen Tätigkeiten als Vorstands-, Aufsichtsrats-, Verwaltungsrats- und Beiratsmitglied in Sparkassenverbundorganisationen sowie alle Tätigkeiten als Vorstandsmitglied der ISV e.V.  Auch für Mandate in anderen Einrichtungen besteht Versicherungsschutz, soweit diese im objektiven Interesse des Dienstherrn stehen oder auf Veranlassung des Dienstherrn übernommen wurden. Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz kann Mitgliedern der ISV nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zu einem reduzierten Beitrag gewährt werden.
   
Die Wartezeit beträgt drei Monate. 

Vermögensschaden-Rechtsschutz
Versicherungssumme: 1 Mio. €, keine Selbstbeteiligung
Versichert ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus Ihrer Vorstandstätigkeit ab Gericht. Der Versicherungsschutz bezieht sich bei einer Rücknahme oder Einschränkung der Geschäftsführungserlaubnis für ein Kreditinstitut auch auf die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Mitgliedes gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der Vermögensschaden-Rechtsschutz greift bei Vorliegen der Voraussetzung auch ein, wenn ein Mitglied in einem Schadensersatzprozess auf Geltendmachung von Vermögensschäden im Wege der Streitverkündung einbezogen und in Anspruch genommen werden soll.

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Prospekt:

Prospekt ISV-Top-Manager-Rechtsschutz für Vorstände und Geschäftsführer

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Berufs-Rechtsschutz inkl. Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz
Der Berufs-Rechtsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten beinhaltet zusätzlich den Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz bis zu einer Versicherungssumme von 1 Mio. €. Im Berufs-Rechtsschutz der Privat-Rechtsschutz-Kombination sind Aufhebungsvertragsstreitigkeiten zwar bei Abschluss des Bausteins B mitversichert, jedoch auf einen Betrag von 1.000 € begrenzt. Diese Summe ist schnell ausgeschöpft. Die ISV berät und vertritt Sie außergerichtlich. Auch vor Gericht haben Sie die Möglichkeit, sich durch die ISV-Vertragsanwälte vertreten zu lassen.

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Wird eine Streitigkeit aus dem Verhinderungsvertreter-Vertrag vor dem Landgericht ausgefochten, benötigen Sie den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, da im Berufs-Rechtsschutz nur Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht versichert sind. Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche Interessenvertretung deckt das volle Kostenrisiko ab. Die ISV berät und vertritt Sie außergerichtlich. Auch vor Gericht haben Sie die Möglichkeit, sich durch die ISV-Vertragsanwälte vertreten zu lassen.

Vermögensschaden-Rechtsschutz
Als Arbeitnehmer sind Sie haftungsprivilegiert und können damit grundsätzlich nicht persönlich in Regress genommen werden. In Ihrer Rolle als Verhinderungsvertreter oder besonderer Verantwortungsträger üben Sie jedoch eine Organtätigkeit aus. Sollte sich hieraus einmal eine Organhaftung ergeben, deckt der Vermögensschaden-Rechtsschutz die Anwalts- und Gerichtskosten, die für die Wahrnehmung Ihrer Interessen entstehen. Auch hier stehen Ihnen die Vertragsanwälte der ISV außergerichtlich und - soweit erforderlich - gerichtlich zur Verfügung.

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Prospekt:

Flyer ISV-Top-Manager-Rechtsschutz für Verhinderungsvertreter und besondere Verantwortungsträger

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Ihr Top-Manager-Rechtsschutz

Hier beantragen Sie Ihre rechtliche Sicherheit
Einfach herunterladen, digital ausfüllen und per Mail an info@isv-net.de senden. Alternativ können Sie den Antrag natürlich auch ausdrucken und ein Exemplar per Fax oder Post an die ISV-Geschäftsstelle  schicken. Denken Sie auch an eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Rechtsschutz-Antrag für Vorstände, Geschäftsführer und Verhinderungsvertreter inklusive ISV-Mitgliedschaft als PDF-Download

Rechtsschutz-Antrag für Vorstände, Geschäftsführer und Verhinderungsvertreter als PDF-Download

Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB) ÖRAG als PDF-Download


Abgrenzung D&O / Rechtsschutz

Abgrenzung D&O-Versicherung zum Vermögensschaden-Rechtsschutz
Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Geschäftsleitung (Vorstände und Geschäftsführer) sowie für Mitglieder der Aufsichtsgremien (Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräte). "D" steht für Directors (Organe), "O" für Officers (leitende Angestellte wie Prokuristen). Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen der Organmitglieder sowie das Unternehmensvermögen. Sie kann nur vom Unternehmen abgeschlossen werden.

Im Vermögensschaden-Rechtsschutz kann sich hingegen jedes Organmitglied selbst versichern. Dieser bietet daher eine ideale Ergänzung zur D&O-Versicherung - bei meist niedrigeren Beiträgen und geringerer Selbstbeteiligung. Während die D&O-Versicherung als Haftpflichtversicherung zwei Deckungselemente enthält, nämlich die Abwehr unberechtigter und den Ersatz berechtigter Forderungen, enthält der Vermögensschaden-Rechtsschutz nur das erste Element: die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Was spricht für den Vermögensschaden-Rechtsschutz?
Über den Vermögensschaden-Rechtsschutz werden Risiken, die über eine D&O-Versicherung wegen vieler Risikoausschlüsse nicht versichert, bzw. nicht versicherbar sind, oftmals zumindest in der Abwehrfunktion abgesichert.

Da Sie selbst Versicherungsnehmer sind, kann das Unternehmen der Inanspruchnahme der Versicherung nicht widersprechen. Im Gegensatz zur D&O-Versicherung besteht freie Anwaltswahl. Weiterhin steht beim Vermögensschaden-Rechtsschutz die Versicherungssumme pro Versicherungsfall zur Verfügung. Dagegen leistet die D&O einmal im Versicherungsjahr.


Ihre Ansprechpartner

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