Abgrenzung D&O-Versicherung zum Vermögensschaden-Rechtsschutz
Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Geschäftsleitung (Vorstände und Geschäftsführer) sowie für Mitglieder der Aufsichtsgremien (Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräte). "D" steht für Directors (Organe), "O" für Officers (leitende Angestellte wie Prokuristen). Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen der Organmitglieder sowie das Unternehmensvermögen. Sie kann nur vom Unternehmen abgeschlossen werden.
Im Vermögensschaden-Rechtsschutz kann sich hingegen jedes Organmitglied selbst versichern. Dieser bietet daher eine ideale Ergänzung zur D&O-Versicherung - bei meist niedrigeren Beiträgen und geringerer Selbstbeteiligung. Während die D&O-Versicherung als Haftpflichtversicherung zwei Deckungselemente enthält, nämlich die Abwehr unberechtigter und den Ersatz berechtigter Forderungen, enthält der Vermögensschaden-Rechtsschutz nur das erste Element: die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Was spricht für den Vermögensschaden-Rechtsschutz?
Über den Vermögensschaden-Rechtsschutz werden Risiken, die über eine D&O-Versicherung wegen vieler Risikoausschlüsse nicht versichert, bzw. nicht versicherbar sind, oftmals zumindest in der Abwehrfunktion abgesichert.
Da Sie selbst Versicherungsnehmer sind, kann das Unternehmen der Inanspruchnahme der Versicherung nicht widersprechen. Im Gegensatz zur D&O-Versicherung besteht freie Anwaltswahl. Weiterhin steht beim Vermögensschaden-Rechtsschutz die Versicherungssumme pro Versicherungsfall zur Verfügung. Dagegen leistet die D&O einmal im Versicherungsjahr.