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Aufgaben der ISV

Die ISV leistet ihren Mitgliedern Hilfe in Rechts- und Streitfragen, die sich aus ihrem Dienstverhältnis ergeben, beispielsweise bei:

  • dem Abschluss von Dienstverträgen,
  • der Verlängerung und der Beendigung von Dienstverträgen,
  • Vergütungs- und Versorgungsfragen,
  • Fragen rund um das Thema Regress,
  • Compliance,
  • D&O-Versicherung,
  • Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn oder Dritten,
  • Kündigungsschutzklagen,
  • der Abwehr von Schadenersatzklagen,
  • OWi-Verfahren,
  • Verwaltungsverfahren gegen die BaFin.

Dies geschieht im außerprozessualen Bereich durch die Beratung und Vertretung der Mitglieder durch ein Team erfahrener und spezialisierter ISV-Vertragsanwälte. Im prozessualen Bereich erfolgt die Interessenwahrung vornehmlich durch den Abschluss von Versicherungen bei dem Rechtsschutzpartner ÖRAG, die den Rechtsschutz aus Anstellungsverträgen und bei Inanspruchnahme wegen Vermögensschäden umfassen. Auch hier haben die Mitglieder die Möglichkeit, sich von den ISV-Vertragsanwälten professionell vertreten zu lassen.

Weiterhin sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten innerhalb der Sparkassenorganisation (z.B. Aufsichtsrats- und Beiratstätigkeiten) von dem Versicherungsverhältnis umfasst. Daneben kann auch für strafrechtliche Verfahren durch den ergänzenden Abschluss einer Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung persönlicher Rechtsschutz als Ergänzung zu den Instituts- und Unternehmenspolicen durch die ÖRAG gewährt werden. Die Mitglieder haben dann die Möglichkeit, sich von einem versierten Wirtschaftsstrafverteidiger vertreten zu lassen.


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